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E 124 – Cochenillerot A

Cochenillerot A, E 124, ist ein roter, wasserlöslicher Azofarbstoff. Da Echtes Karmin aufwendig zum Herstellen ist und damit teuer wird es weitgehend durch Cochenillerot A ersetzt. Hier eine eher umfassende Liste wo sie E 124 finden können mit den jeweils erlaubten Höchstmengen.

  • essbare Käserinden und Wursthüllen (qs)
  • Soßen, Würzmittel, Chutneys (500 mg/kg)
  • Lachsersatz, Surimi (500 mg/kg)
  • Nahrungsergänzungsmittel (max. 300 mg/kg)
  • Spirituosen, Frucht- und Obstweine (max. 200 mg/l)
  • gesalzene Knabberartikel aus Kartoffeln oder Getreide (200 mg/kg)
  • Schmelzkäse (100 mg/kg)
  • Fleisch- und Fischersatzprodukte aus pflanzlichem Eiweiß (max. 100 mg/kg)
  • Süßwaren, Speiseeis, Desserts (50 mg/kg)
  • Kuchen, Kekse, Blätterteiggebäck (50 mg/kg)
  • Brausepulver, Brausen, Sirup (max. 50 mg/l)

Um Violett- oder Brauntöne zu erhalten, wird Cochenillerot mit anderen Farbstoffen gemischt. Der Farbstoff ist darüber hinaus zum Färben von Arzneimitteln, Kosmetika und Textilien zugelassen.
qs = quantum satis (wörtlich etwa: ausreichende Menge). Eine Höchstmenge ist nicht vorgeschrieben. Es darf jedoch nur soviel eingesetzt werden, wie für die gewünschte Wirkung unbedingt notwendig ist.
Die Zusammenstellung stammt von zusatzstoffe-online.de abgerufen am 26.6.2022
Der ADI-Wert ist 0,7 mg/kg Körpergewicht.
Andere Namen von E 124 sind Cochenillerot A, Ponceau 4R, Victoriascharlach 4R.
Seit 2010 sind Lebensmittel mit E124 den Hinweis: „kann die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen“ versehen.
E 124 hat keinen Eigengeschmack, ist vegetarisch und vegan, ist in USA und Finnland und Norwegen als krebserregend bewertet und in USA in sämtlichen Lebensmitteln verboten.
E 124 ist die billige Alternative zu Echtem Karmin. Vom Verzehr von E124 ist aus gesundheitlicher Sicht abzuraten.

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