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Schwefeldioxid – Schweflige Säure – E 220

Zuerst mal trockene Chemie: Schwefeldioxid – SO2 – ist ein stechend riechendes Gas das beim Verbrennen von Schwefel entsteht. Kommt es mit Wasser zusammen entsteht schweflige Säure. Schwefeldioxid und einige Salze der schwefligen Säure sind als Zusatzstoffe in Lebensmitteln zugelassen.

  • E220: Schwefeldioxid
  • E221: Natriumsulfit
  • E222: Natriumhydrogensulfit
  • E223: Natriummetabisulfit
  • E224: Kaliummetabisulfit
  • E226: Kalziumsulfit
  • E227: Kalziumbisulfit
  • E228: Kaliumbisulfit

Schwefeldioxid und schweflige Säure und die Salze der schwefligen Säure haben zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten als Lebensmittelzusatzstoff. Es hemmt bzw. verhindert das Ausbreiten von Bakterien, Schimmelpilzen und Hefen.
Außerdem wird durch Hemmung von Enzymen die Braunfärbung von Lebensmitteln verlangsamt (Apfelringe, Chips) und
teilweise wird der Verlust von Aromen, Vitaminen und Farbstoffen in Lebensmitteln gestoppt.
Und an dieser Stelle gleich ein Wermutstropfen: Schwefeldioxid zerstört Vitamin B1 und Vitamin B12. E 220 – Schwefeldioxid gehört zu den weitverbreitetsten Konservierungsstoffen; Nahrungsmittel die Schwefeldioxid enthalten müssen den Hinweis „geschwefelt“ tragen.
Schwefeldioxid – E 220 – ist für Bio-Produkte erlaubt. Eine Auflistung von Lebensmitteln bei denen E 220 zugelassen ist finden Sie weiter unten.

Sehr wichtig ist die Verwendung von Schwefeldioxid bei der Weinherstellung. Die Verwendung von Schwefeldioxid in Wein ist nicht kennzeichnungspflichtig. Die Verwendung von Schwefeldioxid in Wein hat eine Jahrtausendealte Tradition. Inzwischen wird von den Kellereien der Schwefeldioxidgehalt in Wein immer mehr herabgesetzt. Damit verliert der Wein seine Lagerfähigkeit. Es wird so wohl immer schwieriger einen Weinkeller mit alten Weinen zu pflegen. Einer sehr alten Tradition wird hier ein Ende gesetzt. Trockene Weine haben enthalten normalerweise weniger Schwefeldioxid als süße Weine.
Wobei ich keine Ahnung habe welchen Einfluß der vermehrte Einsatz von Kunststoffkorken und Schraubverschlüssen auf die Lagerfähigkeit von Wein hat.
Laut LGL, Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelrecht, abgerufen am 28.5.2022 gelten für Schwefeldioxid folgende (Höchst) -Mengen, bezogen auf Schwefeldioxid.

  • Trockenfrüchte (je nach Fruchtart, max. 500 bis 2000 mg/kg)
  • Meerrettichzubereitungen (max. 800 mg/kg)
  • Krebstiere und Kopffüßler (je nach Produkt, bis max. 300 mg/kg)
  • Kartoffelteige, z. B. für Klöße (max. 100 mg/kg)
  • Fruchtfüllungen, z. B. bei Backwaren (max. 100 mg/kg)
  • Wein (je nach Art des Weines max. 150 bis 400 mg/l)
  • Fruchtwein (max. 200 mg/l)
  • kandierte Früchte (max. 100 mg/kg)
  • Stärke (max. 50 mg/kg)
  • Tafeltrauben (max. 10 mg/kg)
  • Frische Litschis (im essbaren Anteil max. 10 mg/kg)

Ab einer Konzentration von 10 mg/kg (bzw. 10 mg/ltr) muß der Gehalt an Schwefeldioxid gekennzeichnet sein. Bei Wein wird mit dem Hinweis „enthält Sulfide“ auf Schwefeldioxid hingewiesen. Lose Ware hat einen Hinweis auf einem Schild oder einen Hinweis auf den Zusatzstoff-Ordner. Also: Schwefeldioxid kann fast überall vorkommen.

Offiziell ist Schwefeldioxid gesundheitlich unbedenklich. Ausnahme sind Allergiker für die eine gesonderte Kennzeichnung nötig ist. Der ADI-Wert ist 0,7 mg/kg Körpergewicht.

Grundsätzlich sollten Sie Schwefeldioxid meiden wenn immer möglich und nach ungeschwefelten Alternativen greifen.

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