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E-Nummern

Sämtliche Zusatzstoffe – egal ob künstlich hergestellt oder ob aus einem Lebensmittel
isoliert – erhalten zu ihrer Kennzeichnung eine E-Nummer.  Zusatzstoffe sind für das
Herstellen von Fertig- und Halbfertigprodukten nötig.
Zusatzstoffe werden vor ihrer Zulassung einer Prüfung unterzogen und entweder
allgemein oder für einen speziellen Zweck zugelassen. Da die Wirkung nur von einzelnen
Zusatzstoffen geprüft wird, nicht aber die gemeinsame Wirkung von mehreren
Zusatzstoffen, wenn diese gemeinsam in einem Lebensmittel vorhanden sind. Es gibt
durchaus Zusatzstoffe, die keinerlei bekannten problematischen Wirkungen haben.
Einige Zusatzstoffe können wir aber dennoch genauer im Auge behalten und mögliche
kritische Entwicklungen berücksichtigen.  Enzyme  –  problematisch für Allergiker.

  • Azofarbstoffe – E102 E 123, E 129
  •  Konservierungsstoffe – E 210-213
  • Glutamat  E 620 – 625
  • E 220 – 228

Zusatzstoffe in loser Ware, also an der Theke, unterliegen einer eingeschränkten
Deklarationspflicht. Für Allergiker ist das ein Unsicherheitsfaktor.
Der Durchschnittliche Deutsche verzehrt täglich ca. 20 gr. Zusatzstoffe, vorausgesetzt es werden Fertigprodukte verzehrt.

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